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Weiterbildungsstätten sind
Landesgesundheitsbehörden,
Bundesgesundheitsbehörden einschließlich der Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr,
Arzneimitteluntersuchungsstellen einschließlich der Einrichtungen der Bundeswehr,
untere Gesundheitsbehörden,
5.Zentralstelle der Länder für den Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium kann weitere geeignete Weiterbildungsstätten zulassen, insbesondere - Apothekerkammern sowie - Dienststellen von Sozialversicherungsträgern.
Bundesgesundheitsbehörden,
Weiterbildungsstätten gemäß § 37 Abs. 1 HeilBerG zur Durchführung der praktischen Weiterbildung in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens sind…
Die Weiterbildungen nach dieser Verordnung werden an Weiterbildungsstätten durchgeführt, die von der Bezirksregierung oder von der Pflegekammer…
Einrichtungen der Hochschulen, akademische Lehrkrankenhäuser und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
die für die Veterinärüberwachung zuständigen Behörden (Kreisordnungsbehörden) und
Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen Weiterbildungsstätten. Zur allgemeinmedizinischen Weiterbildung können mehrere Krankenhäuser und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.