Gesetz Nr. 2140 Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz Vom 12. Juni 2024
Soweit für die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes zwingende Bedingungen festgelegt werden, kann von entgegenstehenden einzelnen Vorschriften dieses Gesetzes abgewichen werden.
§ 27 WoFG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen