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Eine Kostenfolgeabschätzung nach § 3 des Konnexitätsausführungsgesetzes Saarland ist unter Beteiligung des Landkreistags Saarland und des Saarländischen Städte- und Gemeindetags erfolgt.
Die Höhe des Belastungsausgleichs (Kostenfolgeabschätzung) beträgt insgesamt 25 178 000 Euro.