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Die Gemeindeverbände als Träger der örtlichen Jugendhilfe erhalten für die Durchführung der ihnen nach § 9 übertragenen Aufgaben einen jährlichen Belastungsausgleich.
Der Belastungsausgleich für das Jahr 2024 beträgt 321 711,48 Euro und ist nach § 4 Absatz 5 des Konnexitätsausführungsgesetzes Saarland vom 9. November 2016 (Amtsbl. I S. 1058), zuletzt geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in der jeweils geltenden Fassung im Landeshaushalt zu veranschlagen. Die Höhe des Ausgleichsbetrages ergibt sich aus der Kostenfolgeabschätzung, die diesem Gesetz beigefügt ist.
Die Verteilung des Belastungsausgleichs auf die Gemeindeverbände erfolgt zu gleichen Teilen. Diese wird mit der erstmaligen Überprüfung des Belastungsausgleichs nach Absatz 4 erneut überprüft und soweit notwendig angepasst.
Die Auszahlung des Betrages erfolgt jährlich zum 31. Dezember des Jahres, für das jeweils ein Belastungsausgleich gewährt wird. Teil VII Datenschutz