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Der Regionalverband Saarbrücken erhält für die Durchführung der ihm mit diesem Gesetz übertragenen Aufgaben einen jährlichen Belastungsausgleich.
Der Belastungsausgleich für das Jahr 2017 beträgt 266.515 Euro.
Die Auszahlung des Ausgleichbetrages erfolgt zum 31. Dezember 2017.
1Die dem Belastungsausgleich nach Absatz 2 zugrundeliegende Kostenfolgeabschätzung wird erstmals zum 30. September 2018, danach alle drei Jahre, im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden nach den Grundsätzen des § 3 des Konnexitätsausführungsgesetzes überprüft und angepasst. 2Der sich aus der jeweiligen Kostenfolgeabschätzung ergebende Differenzbetrag zwischen den notwendigen Ausgaben des Regionalverbands Saarbrücken im Zusammenhang mit der Durchführung der ihm nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben und den von ihm in diesem Zusammenhang möglichen Einnahmen ist der im jeweiligen Kalenderjahr an den Regionalverband Saarbrücken zu zahlende Belastungsausgleich im Sinne des Artikels 120 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit dem Konnexitätsausführungsgesetz Saarland vom 9. November 2016 in der jeweils geltenden Fassung. 3Die Auszahlung des Ausgleichsbetrages erfolgt jährlich zum 31. Dezember.