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Die Auszahlung der Mittel nach § 2 Absatz 1 erfolgt jährlich in fünf Teilbeträgen. Sie findet jeweils in der zweiten Hälfte des zweiten Monats des vierten Jahresquartals statt. Die Auszahlung endet mit Auszahlung des letzten Teilbetrags im Jahre 2028.
Die Auszahlung der Mittel nach § 2 Absatz 2 erfolgt jährlich in Teilbeträgen. Sie findet jeweils in der zweiten Hälfte des zweiten Monats des vierten Jahresquartals statt und beginnt am 1. Juli 2028. Die Auszahlung endet mit Auszahlung des letzten Teilbetrags im Jahr 2045.