ZAGAnzV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 8 ZAGAnzV(zu § 12 Absatz 1 und 2) Aktivische BeteiligungsanzeigeVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Anlage 7(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2326 - 2328; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Anlage 7