BPatG, 20 W (pat) 22/13Beschluss v. 2014-10-15 · § 99 Abs 1 ZPO
Patentbeschwerdeverfahren – „Dokumentationsvorrichtung“ – zur Vertragung der Verhandlung nach Mandatsentzug
BPatG, 26 W (pat) 38/14Beschluss v. 2014-10-01 · § 99 Abs 1 ZPO
Markenbeschwerdeverfahren – Definition einer Gegenvorstellung - zur Zulässigkeit einer Gegenvorstellung – zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung
BPatG, 26 W (pat) 59/13Beschluss v. 2014-10-01 · § 99 Abs 1 ZPO
Markenbeschwerdeverfahren – Definition einer Gegenvorstellung - zur Zulässigkeit einer Gegenvorstellung – zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung
BPatG, 33 W (pat) 44/09Beschluss v. 2010-08-10 · § 99 ZPO
Markenbeschwerdeverfahren – isolierte Kostenbeschwerde - "Z.plus/Plus (Wort-Bild-Marke)" – Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundespatentgericht – Kostenauferlegung aus Gründen der Billigkeit zu Lasten eines Beteiligten bedarf besonderer Umstände – zum schuldhaften Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht – keine pauschale Entscheidung über eine Kostenauferlegung – Würdigung sämtlicher Umstände bei isolierter Kostenbeschwerde - in der Hauptsache obsiegender Beteiligter unterliegt mit der isolierten Kostenbeschwerde: Kostenauferlegung kann unbillig sein, so dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat – bei erfolgreicher isolierter Kostenbeschwerde kann die Rückzahlung der Beschwerdegebühr gerechtfertigt sein
BPatG, 33 W (pat) 43/09Beschluss v. 2010-08-10 · § 99 ZPO
Markenbeschwerdeverfahren – isolierte Kostenbeschwerde - "REISE plus (Wort-Bild-Marke)/Plus (Wort-Bild-Marke)" – Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundespatentgericht – Kostenauferlegung aus Gründen der Billigkeit zu Lasten eines Beteiligten bedarf besonderer Umstände – zum schuldhaften Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht – keine pauschale Entscheidung über eine Kostenauferlegung – Würdigung sämtlicher Umstände bei isolierter Kostenbeschwerde - in der Hauptsache obsiegender Beteiligter unterliegt mit der isolierten Kostenbeschwerde: Kostenauferlegung kann unbillig sein, so dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat – bei erfolgreicher isolierter Kostenbeschwerde kann die Rückzahlung der Beschwerdegebühr gerechtfertigt sein