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Dem am 23. Januar 1996 in Karlsruhe unterzeichneten Übereinkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik, der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und dem Schweizerischen Bundesrat über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.