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Die Kreise und kreisfreien Städte sind
Genehmigungsbehörden im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen nach § 11 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 4 des Personenbeförderungsgesetzes,
zuständig für die Zulassung von Ausnahmen in Einzelfällen bei der unter Nummer 1 genannten Verkehrsart nach § 3 Absatz 2 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes,
zuständig nach § 43 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr für die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der § 25 Absatz 1 und 2 und § 26 Absatz 2, § 29 und § 30 Absatz 1,
zuständig für die Entgegennahme des Prüfbuchs nach § 41 Absatz 2 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr von Unternehmen, die im Gebiet der kreisfreien Stadt oder des Kreises ihren Sitz haben, und
zuständige Verwaltungsbehörden im Sinne von § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, in Verbindung mit § 61 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes in den Fällen des § 45 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe r der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, soweit das Prüfbuch nicht vorgelegt wird.
zuständig für die Zulassung von Ausnahmen in Einzelfällen bei den unter Nummer 1 genannten Verkehrsarten nach § 3 Absatz 2 Satz 2 des…
die Benennung der zuständigen Genehmigungsbehörde in Zweifelsfällen nach § 11 Absatz 3 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom 8. August 1990…
die Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden für die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von…
zuständig für die Genehmigung und Einhaltung von Tarifen im Schienenpersonennahverkehr nach § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Allgemeinen…
zuständige Landesbehörde nach § 1 Absatz 2 Nummer 2, § 2 Absatz 4 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b, Absatz 2 Nummer 2 und §…
Die der Landesregierung durch § 47 Absatz 3 Satz 1 und § 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlass von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.