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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ist zuständige Stelle nach § 13a Absatz 4 Satz 2 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ist zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte nach Anhang V Nummer 2 des in § 1 Satz 3…
für die Überwachung nach § 12 und behördliche Anordnungen nach § 13 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136) in der jeweils geltenden Fassung…
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, im Folgenden Landesamt hat auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Zusammenwirken mit anderen…
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima hat auf dem Gebiet des Klimawandels und der Klimafolgenanpassung insbesondere folgende Aufgaben:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde für die Ausführung
das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.