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Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist in der jeweils geltenden Fassung.
zuständige Behörde im Sinne des § 12 Absatz 1 i. V. m. § 3 des Düngegesetzes,
zuständige Behörde und zuständige Stelle im Sinne der Düngeverordnung
Abweichend von Absatz 1 ist die Landwirtschaftskammer für das Saarland
zuständige Behörde im Sinne des § 12 Absatz 1 des Düngegesetzes,
zuständige Behörde und zuständige Stelle im Sinne der Düngemittelverordnung,
zuständige Stelle für die landwirtschaftliche Beratung im Sinne der Düngeverordnung,
zuständige Behörde und zuständige Stelle im Sinne der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger,
zuständige Stelle im Sinne des § 3 Absatz 4 und des § 6 Absatz 5 der Stoffstrombilanzverordnung.