Verpflichtung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets zur Umsetzung des europäischen Programms NATURA 2000; Ziel der Schutzgebietsausweisungen nach dem europäischen Programm NATURA 2000; Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Grundstückseigentümern und -nutzern und den im Einzelfall zu gewichtenden naturschutzrechtlichen Anliegen und Schutzzwecken; Verbot von Handlungen in Schutzgebieten, die den Gebietscharakter verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen
Leitsatz