Rückübertragung von im Rahmen eines Versorgungsausgleichs übertragenen Rentenanwartschaften bei Vorversterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten - rechtskräftiger Abschluss des Versorgungsausgleichsverfahrens vor dem 1.9.2009 - Antrag auf Rückübertragung nach dem 31.8.2009 - Verfassungsmäßigkeit der §§ 37, 49 sowie 38 Abs 2 iVm 34 Abs 3 VersAusglG
Leitsatz