Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-IIa-Verordnung im Hinblick auf Ehescheidungen: Beginn der maßgeblichen Wartefrist für den deutschen Ehemann einer polnischen Ehefrau zur Anrufung eines deutschen Familiengerichts nach seiner Rückkehr nach Deutschland
Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer Beeinträchtigung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit bei Vorliegen eines psychiatrischen Befunds
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Räumungstitel gegen den Gewerberaummieter durch das Revisionsgericht
Strafurteil wegen gefährlicher Körperverletzung: Putativnotwehr und Erlaubnistatbestandsirrtum des paranoid-schizophrenen Täters; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz Freispruchs
(Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung - analoge Anwendung des § 131a Abs 3 Nr 1 SGB 3 bei etwa zweijähriger beruflicher Weiterbildung)
Arbeitslosengeldanspruch - Mindestbemessungsentgelt - Stammrecht auf Arbeitslosengeld in den letzten 2 Jahren vor Anspruchsentstehung - Beendigung des Leistungsbezuges wegen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Bezug eines Gründungszuschusses - Erforderlichkeit der Arbeitslosigkeit zumindest für einen Tag
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Behandlung eines strafvollzugsrechtlichen Eilantrags - Defekt der Notrufanlage in einer JVA
Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl des Verfahrens zur Bestimmung des Vorsitzenden von Ausschüssen des Deutschen Bundestags - Verletzung organschaftlicher Rechte aus Art 38 Abs 1 S 2 GG nicht von vornherein ausgeschlossen - Folgenabwägung
Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten in einer Umgangssache - Verletzung der Rechtsschutzgleichheit oder des Elternrechts nicht hinreichend dargelegt