Verpflichtung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Land Nordrhein-Westfalen zur Entrichtung der Steuer im Abzugsverfahren für Umsätze, die sie von nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmern empfangen haben, nach dem Umsatzsteuergesetz 1980 - Umsatzsteuer-Abzugsverpflichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts -
Kürzel nicht amtlich