Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 10 BBesG über die Festsetzung der höchsten Dienstwohnungsvergütung vom 1. Dezember 1977 (GMBl S. 736)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 16 Abs. 1 Satz 2 der Erholungsurlaubsverordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 16 Abs. 1 Satz 2 der Erholungsurlaubsverordnung - Zusatzurlaub für die von der Heimaturlaubsverordnung nicht erfassten Einsatzgebiete -
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 16 Absatz 1 Satz 2 der Erholungsurlaubsverordnung - Zusatzurlaub für die von der Heimaturlaubsverordnung nicht erfassten Einsatzgebiete -
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 79 BBG - Ausgleich für Zeiten der Inanspruchnahme durch Rufbereitschaft -
Rundschreiben Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage des Bundes; hier: termingerechte Abschlagszahlungen und Zuführungen
Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Bundesumzugskostengesetz (BUKG)
Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); hier: Rentenrechtliche Bemessungswerte
Zuständige Stellen nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31. Mai 1988 (BGBl. 1990 II S. 358) in der Bundesrepublik Deutschland (Stand 3. Januar 2005)
Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung
Zweites Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz; hier: Einführungshinweise