Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Rechnungshof des Saarlandes prüft die Verwendung der den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit gewährten Zuwendungen.
Die Verwendung der den Einrichtungen und den Landesorganisationen der Weiterbildung vom Land gewährten Zuwendungen unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof…
Der Rechnungshof des Saarlandes prüft die Haushaltsführung des Verbandes.
Der Rechnungshof des Saarlandes prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung.
Der Landesrechnungshof prüft das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Landesmittel und deren ordnungsgemäße Verwendung. Zu diesem Zweck ist er…
Der Rechnungshof überprüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des SR nach Maßgabe des § 111 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes betreffend Haushaltsordnung des…
Das Land stellt dem Studierendenwerk Zuschüsse zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Maßgabe des Landeshaushaltes zur Verfügung. Die Zuschüsse für den laufenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.