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Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1994 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit vom 13. Juli 1977 (Amtsbl. S. 729), geändert durch Gesetz vom 15. November 1978 (Amtsbl. S. 1003), außer Kraft.
Maßnahmen, für die eine Landesförderung beantragt ist, werden gemäß dem Gesetz zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit vom 13. Juli 1977 beschieden, wenn sie spätestens am 30. Juni 1994 beendet sind.
Dieses Gesetz tritt am 15. Juli 1939 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten tritt die Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 26. Februar…
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1993 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. April 2004 in Kraft. Zugleich tritt das Gesetz zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 12. Juni 1974 (Amtsbl. S.…
Dieses Gesetz tritt im übrigen am 1. April 1997 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.