§ 6 39. BImSchV
Immissionsgrenzwert für Blei
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Blei 0,5 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Blei 0,5 Mikrogramm pro Kubikmeter.