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Die Fächerwahl erfolgt vor Eintritt in die Hauptphase. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Fächerwahl wird von der Schule festgelegt.
Nach Abschluss der Fächerwahl sind die Studierenden an die von ihnen getroffene Wahl der Pflichtfächer in der vorgeschriebenen Belegdauer gebunden; § 22 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 bleibt unberührt.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung in einen bestimmten Kurs des gewählten Faches.