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Nach den Entscheidungen der Abiturprüfungskommission über die Erfüllung der Voraussetzungen der Qualifikation im Abiturbereich und über die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife teilt die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission den Studierenden die sie jeweils betreffenden Beschlüsse mit.
Hat eine Studierende oder ein Studierender die Voraussetzungen der Qualifikation im Abiturbereich nicht erfüllt, so gibt ihr oder ihm die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission dies unverzüglich nach der Beschlussfassung durch die Abiturprüfungskommission bekannt.
Hat ein Studierender/eine Studierende die Voraussetzungen der Qualifikation im Abiturbereich nicht erfüllt, so gibt ihm/ihr der/die Vorsitzende der…
Die Entscheidungen der Abiturprüfungskommission über die Zulassung der einzelnen Studierenden werden diesen spätestens am Schultag nach dem Tag der Sitzung der…
Nach den Entscheidungen der Abiturprüfungskommission über die Erfüllung der Voraussetzungen der Qualifikation im Abiturbereich und über die Zuerkennung der…
Der/Die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission gibt den Prüflingen am Tage der Entscheidung der Abiturprüfungskommission das Ergebnis der Prüfung und die…
Die Entscheidungen der Abiturprüfungskommission über die Zulassung der einzelnen Studierenden werden diesen spätestens am Schultag nach dem Tag der Sitzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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