§ 41 SK-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Saarland-Kolleg (SK-VO) Vom 17. Juni 2009
Für die Beurteilung der Prüfungsarbeiten gilt § 41 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im…
§ 26 Abs. 3 Abendgymnasium-VOLeistungsnachweise
In der Einführungsphase des Abendgymnasiums gelten die Vorgaben des Erlasses zur Leistungsbewertung in den Schulen des Saarlandes vom 6. Juli 2016 (Amtsbl. I S.…
§ 42 Abendgymnasium-VODurchführung der schriftlichen Prüfung
Für die Durchführung der schriftlichen Prüfung gilt § 40 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im…
§ 27 Abs. 3 Abendgymnasium-VONotensystem
Erfolgt die Bewertung von Leistungen auf der Grundlage von Bewertungseinheiten („Rohpunkte“), so wird die Tabelle in Anlage 14 der Verordnung – Schul- und…
§ 40 Abendgymnasium-VOBearbeitungszeit; Prüfungsaufgaben
Für die Bearbeitungszeit für die schriftlichen Prüfungsarbeiten gilt § 38 der Verordnung – Schul- und Prüfungsordnung – über die gymnasiale Oberstufe und die…