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Für die Bearbeitungszeit für die schriftlichen Prüfungsarbeiten gilt § 38 der Verordnung – Schul- und Prüfungsordnung – über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Für die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfungsarbeiten gilt § 38 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die…
Für die Auswahl der Aufgaben der schriftlichen Prüfung gilt § 39 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die…
Für die Beurteilung der Prüfungsarbeiten gilt § 41 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland…
Die Bearbeitungszeit für die schriftlichen Prüfungsarbeiten beträgt in den auf erhöhtem Anforderungsniveau geprüften Fächern 270 Minuten, in den auf…
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt in Leistungskursen mindestens 240, höchstens 300 Minuten, in Grundkursen mindestens 180, höchstens 240 Minuten nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.