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Die Abiturprüfungskommission stellt fest, ob die Voraussetzungen für die Qualifikation im Abiturbereich erfüllt sind. Sie sind erfüllt, wenn bei jeweils vierfacher Gewichtung der Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern In diesem Fall ist die Punktzahl der Qualifikation im Abiturbereich die Summe der Vierfachen der Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern. In allen anderen Fällen sind die Voraussetzungen für die Qualifikation im Abiturbereich nicht erfüllt. e) Gesamtqualifikation; Durchschnittsnote; Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter wenigstens einem als L-Kurs belegten Kernfach, jeweils mindestens 20 Punkte erzielt wurden und
die Punktsumme der Prüfungsergebnisse der fünf Prüfungsfächer mindestens 100 beträgt.