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Die Abiturprüfungskommission stellt in einer Konferenz auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse gemäß § 50 Abs. 1 fest, welche Schüler/Schülerinnen die Voraussetzungen für die Qualifikation im Abiturbereich erfüllen. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn bei jeweils vierfacher Gewichtung der Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern In diesem Fall ist die Punktzahl der Qualifikation im Abiturbereich die Summe der Vierfachen der Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern. In allen anderen Fällen sind die Voraussetzungen für die Qualifikation im Abiturbereich nicht erfüllt. e) Gesamtqualifikation, Durchschnittsnote, Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter wenigstens einem als L-Kurs belegten Fach, jeweils mindestens 20 Punkte erzielt wurden,
in mindestens einem der als Prüfungsfach gewählten Kernfächer Deutsch, Mathematik oder der Pflichtfremdsprache mindestens 20 Punkte erzielt wurden und
die Punktsumme der Prüfungsergebnisse der fünf Prüfungsfächer bei vierfacher Gewichtung mindestens 100 beträgt.