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Aufgaben der geeigneten Stelle sind die persönliche Beratung, die qualifizierte Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Vertretung der Schuldnerin oder des Schuldners bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Plans nach den Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren nach dem Zehnten Teil der Insolvenzordnung.
Scheitert eine außergerichtliche Einigung zwischen der Schuldnerin oder dem Schuldner und den Gläubigerinnen und Gläubigern, hat die Stelle die Schuldnerin oder den Schuldner über die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu unterrichten und eine Bescheinigung über die Beratung nach Absatz 1 und den erfolglosen Einigungsversuch auszustellen.
Die Stelle unterstützt die Schuldnerin oder den Schuldner auf Verlangen bei der Einreichung des Antrages nach § 305 Absatz 1 der Insolvenzordnung und bei der Zusammenstellung aller Unterlagen, die mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzulegen sind. Sie kann die Schuldnerin oder den Schuldner im gerichtlichen Verfahren nach §§ 305 bis 311 der Insolvenzordnung vor dem Insolvenzgericht vertreten.
Die Stelle soll, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, die wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Beratung im Sinne einer ganzheitlichen Beratung umfassen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über…
Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Das…
Aufgabe der geeigneten Person oder Stelle ist die Beratung und Vertretung von Schuldnern/Schuldnerinnen bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der…
Geeignet im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung sind nur Stellen, die von der zuständigen Behörde als geeignet anerkannt [7] worden sind.
Aufgabe der Ombudsstelle ist es, Personen, die sich an sie wenden, durch Information und Beratung zu unterstützen. Sie wirkt darauf hin, dass Streitigkeiten…
Die Aufgaben der zuständigen Stelle im Sinne des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen und des § 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.