Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Gelände der Unterbringungseinrichtung sowie das Innere der Einrichtungsgebäude dürfen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt mittels Videotechnik nach Maßgabe der Anforderungen des Absatzes 3 beobachtet werden. Besucherräume und die ständigen Arbeitsplätze der Beschäftigten und der sonstigen in der Unterbringungseinrichtung tätigen Personen werden nicht elektronisch beobachtet.
Die Unterbringungseinrichtung, die optisch-elektronische Einrichtungen einsetzt, hat ein einheitliches Konzept zur optisch-elektronischen Beobachtung der baulichen Anlagen zu erstellen. Das Konzept hat alle betriebsfähigen Einrichtungen sowie die von ihnen erfassten Bereiche in kartenmäßiger Darstellung und eine Begründung zu den einzelnen Beobachtungsmaßnahmen zu enthalten und ist laufend fortzuschreiben.
Bei der Planung optisch-elektronischer Einrichtungen ist sicherzustellen, dass
die Beobachtung nur insoweit erfolgt, als dies für die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist, insbesondere um das Betreten bestimmter Zonen durch Unbefugte oder das Einbringen verbotener Gegenstände zu verhindern und
den Untergebrachten in der Unterbringungseinrichtung angemessene Bereiche verbleiben, in denen sie nicht mittels optisch-elektronischer Einrichtungen beobachtet werden.
Bei bewachten Transporten von Untergebrachten ist der Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen zur Beobachtung einzelner Bereiche des Transportfahrzeuges zulässig, soweit dies aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder Sicherung des Vollzugs erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Belange der betroffenen Personen überwiegen.
Die Beobachtung von Untergebrachten in Hafträumen mittels Videotechnik erfolgt nur bei Maßnahmen nach §§ 23 bis 25. Bildaufzeichnungen sind nicht zulässig.
Eine ununterbrochene Beobachtung mittels Videotechnik während dieser Unterbringung ist nur zulässig, wenn und soweit sie im Einzelfall zur Abwehr gegenwärtiger…
Bei Gefangenentransporten ist der Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen zur Überwachung einzelner Bereiche des Transportfahrzeuges zulässig, soweit dies…
Die Überwachung öffentlich frei zugänglichen Raumes außerhalb der Grenzen der Ein-richtung mittels Videotechnik ist nur in dem Umfang zulässig, der aufgrund der…
Das Einrichtungsgelände sowie das Innere des Einrichtungsgebäudes dürfen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Einrichtung mittels Videotechnik unter…
In den Fällen der Absätze 1 bis 3 ist die Nutzung optisch-elektronischer Einrichtungen auch zulässig, wenn hierbei dritte Personen unvermeidbar mitbetroffen…
Die Überwachung öffentlich frei zugänglichen Raumes außerhalb der Grenzen der Anstalt mittels optisch-elektronischer Einrichtungen ist nur in dem Umfang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.