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Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das Fach Berufliche Grundkompetenz. Die Prüfungsaufgaben orientieren sich an den von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Themenplänen, den gültigen Lehrplänen für den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht an beruflichen Schulen.
Jeder Prüfling kann bis spätestens fünf Kalendertage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung verbindlich schriftlich beantragen, zusätzlich neben dem Fach Berufliche Grundkompetenz in einem bereits schriftlich geprüften Fach mündlich geprüft zu werden. Dem Antrag ist zu entsprechen.