§ 17 Abs. 1 Nr. 1 AHptSchulAbschlPrO SLVerordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Gemeinschaftsschulen in Abendform Vom 8. September 2000
die Klassenbücher und die Listen mit den Ergebnissen der schriftlichen Arbeiten,
§ 17 Abs. 3 HptSchulNSchPrV SL 2013Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im allgemein bildenden Bereich für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Vom 18. Juli 2013[*]
Mündliche Prüfungen sind von der Prüferin oder dem Prüfer schriftlich oder elektronisch vorzubereiten. Hierbei sind die von der Schulaufsichtsbehörde gegebenen…
§ 17 Abs. 3 NichtschuelV SLVerordnung über die Prüfung von Nichtschülern und Nichtschülerinnen zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses Vom 4. März 2002
Mündliche Prüfungen sind vom Prüfer beziehungsweise von der Prüferin schriftlich oder elektronisch vorzubereiten. Hierbei sind die von der Schulaufsichtsbehörde…
§ 39 Abs. 1 Nr. 4 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
die Arbeiten der schriftlichen Prüfung.
§ 21 Abs. 2 WaldorfAbiPrO SL 2009Verordnung - Prüfungsordnung - über die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen im Saarland Vom 22. Juli 2009
Für die mündliche Prüfung sind bereitzuhalten: