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Dem/Der Vorsitzenden der Abiturprüfungskommission ist die Zweitausfertigung der Prüfungslisten rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Prüfung zuzuleiten.
Für die mündliche Prüfung sind bereitzuhalten:
die vollständigen Prüfungsunterlagen der Prüflinge zur Prüfung,
die Niederschriften über die Entscheidungen der Abiturprüfungskommission und den Verlauf der schriftlichen Prüfungen,
die Arbeiten der schriftlichen Prüfungen.
Die für die mündliche Prüfung notwendigen Hilfsmittel müssen in den Prüfungsräumen zur Verfügung stehen.
Der/Die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission legt den Prüfungsplan und die Reihenfolge der einzelnen Prüfungen fest.