§ 1 AntarktUmwSchProtAG§6Abs5V
Zweck
Es wird eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Forschungstätigkeiten in der Antarktis gebildet.
Es wird eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Forschungstätigkeiten in der Antarktis gebildet.