§ 3 AntarktUmwSchProtAG§6Abs5V
Unabhängigkeit
Die Mitglieder der Kommission und ihre stellvertretenden Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
Die Mitglieder der Kommission und ihre stellvertretenden Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.