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Über den Gang der Prüfung und das Ergebnis ist eine Niederschrift nach Anlage 3 zu fertigen und mit den Prüfungsarbeiten zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Niederschrift ist von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. Niederschrift und Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.