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Die Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst ist an die Einstellungsbehörde (§ 2 Abs. 1) zu richten.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Justizdienst stehen, reichen ihr Gesuch auf dem Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann auf sie Bezug genommen werden. Der Behördenvorstand hat sich zur Bewerbung zu äußern.