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Zum Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst kann zugelassen werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
über angemessene schreibtechnische Fertigkeiten mit einer Mindestleistung von 150 Anschlägen in der Minute verfügt.
Als förderliche Berufsausbildung im Sinne von Absatz 1 Buchstabe b gilt insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten oder zum Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. zur Notarfachangestellten oder zum Notarfachangestellten.