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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften für den allgemeinen Vollzugsdienst geeignet erscheint,
mindestens 18 Jahre alt ist und
einen mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder
den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.