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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
nach seinen charakterlichen und geistigen Eigenschaften für den mittleren Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten geeignet ist,
mindestens 18 Jahre alt ist und
mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder
den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.