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Vor der Einstellung sind Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Diese haben sich sodann einem Auswahlverfahren zu unterziehen, das der Feststellung der charakterlichen und geistigen Eignung dient.
Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens werden durch das Ministerium der Justiz geregelt.
Über die Einstellung entscheidet das Ministerium der Justiz als Einstellungsbehörde. Abschnitt II Vorbereitungsdienst