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Die Staatlichen Abschlussprüfungen/Teil 1 und Teil 2 finden gegen Ende der Fachstufe II statt. Sie beginnen mit der schriftlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1, auf die die mündliche Prüfung (Kolloquium) im Rahmen der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 folgt. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 werden nach der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 bekannt gegeben. Eine Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 findet die mündliche Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 statt. § 22 Absatz 2 gilt entsprechend. Prüflinge, die an der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 und/oder an der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht teilnehmen können, erhalten einen Nachtermin. Kann auch der Nachtermin aus Gründen, die vom Prüfling nicht zu vertreten sind, nicht wahrgenommen werden, können die versäumten Prüfungsleistungen erst zum nächsten regulären Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 ist zugelassen, wer zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 zugelassen ist.