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Wer unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder sonst zu täuschen versucht oder Beihilfe dazu leistet oder zu leisten versucht, kann nach der Schwere des jeweiligen Falles
Wer während der Prüfung erheblich gegen die Ordnung verstößt, kann verwarnt oder in schweren Fällen von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden.
Bei Ausschluss von der weiteren Teilnahme gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.
Wird eine schwerwiegende Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Abschlussprüfung festgestellt, kann die Schulaufsichtsbehörde[3] die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklären und das Zeugnis der Fachhochschulreife einziehen. Dies gilt jedoch nur für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Tag der mündlichen Prüfung.
von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden.
Wer während der Prüfung erheblich gegen die Ordnung verstößt, kann verwarnt oder in schweren Fällen von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden.
von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden.
von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.