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Wer die Zusatzprüfung zusammen mit der Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis nach Anlage 3 mit der Eintragung, dass er am Unterricht im Zusatzbereich in den Fächern Deutsch, Mathematik und Chemie teilgenommen, sich der Zusatzprüfung mit Erfolg unterzogen und damit einen mittleren Bildungsabschluss erworben hat. Bei Schulfremden unterbleibt der Hinweis auf die Teilnahme am Unterricht im Zusatzbereich.
Ein Zeugnis mit dieser Eintragung berechtigt zum Besuch der Klassenstufe 12 der Fachoberschule eines entsprechenden Fachbereichs.