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Die oder der Vorsitzende des Prüfungsamtes oder die oder der stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsamtes bestimmt den Zeitraum der Fertigung der Diplomarbeit. Sie oder er setzt den Zeitpunkt der schriftlichen und mündlichen Prüfung fest, veranlasst die Ladung der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer und unterrichtet die Ausbildungsbehörde.