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Die Durchführung der Prüfung obliegt dem bei der Fachhochschule für Verwaltung errichteten Saarländischen Prüfungsamt für den gehobenen und mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsamtes und deren oder dessen Stellvertretung, die vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bestellt werden, müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsamtes oder die bestellte Stellvertretung bestimmt den Zeitraum der Fertigung der Diplomarbeit. Sie oder er setzt den Zeitpunkt der schriftlichen und mündlichen Prüfung fest, veranlasst die Ladung der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer und unterrichtet die Ausbildungsbehörde.