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Die Prüfung besteht aus einer Diplomarbeit als Prüfung Teil 1, einer schriftlichen Prüfung als Prüfung Teil 2 und einer mündlichen Prüfung als Prüfung Teil 3. Die Prüfung Teil 1 wird während des Vorbereitungsdienstes, die Prüfungen Teil 2 und Teil 3 im Anschluss an den Vorbereitungsdienst durchgeführt.
Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann in besonderen Fällen auch anderen Personen gestatten, als Zuhörerin oder Zuhörer an der mündlichen Prüfung teilzunehmen; die Teilnahme an der Beratung kann zugelassen werden, sofern die Zuhörerin oder der Zuhörer zur erstmaligen Berufung als Mitglied des Prüfungsausschusses im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 vorgesehen ist. Regelungen des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes bleiben unberührt. Die oder der Vorsitzende hat auf eine zahlenmäßige Beschränkung hinzuwirken.