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Jede Ausbildungsstelle erstellt nach Abschluss des bei ihr abgeleisteten Ausbildungsabschnitts einen Befähigungsbericht nach dem Muster der Anlage 3. Der Befähigungsbericht der Anwärterin oder dem Anwärter zur Kenntnis zu bringen ist, muss erkennen lassen, ob das Ziel des Ausbildungsabschnitts erreicht ist. Besondere Fähigkeiten und Mängel sind anzugeben.
Erreicht die Ausbildungszeit bei einer Ausbildungsstelle nicht die volle Dauer von sechs Wochen, so bestätigt die Ausbildungsstelle lediglich die Art und Dauer der Beschäftigung und berichtet, ob das Ziel des Ausbildungsabschnitts erreicht ist.
Die Berichte sind der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter vorzulegen. Abschnitt III Aufstiegsbeamte