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Im Anschluss an die mündliche Prüfung setzt der Prüfungsausschuss das Ergebnis der gesamten Prüfung fest. Grundlage der Beratung sind die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten sowie die Leistungen in der mündlichen Prüfung.
Die Punktzahlen der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden je Prüfungsfach gemittelt. Die Durchschnittspunktzahl der Gesamtprüfungsleistung wird dadurch errechnet, dass die Summe dieser Mittelwerte durch die Anzahl der Prüfungsfächer geteilt wird.
Das Gesamtergebnis der Prüfung lautet bei einem Durchschnitt von 12,50 bis 15 Punkten sehr gut 9,50 bis 12,49 Punkten gut 6,50 bis 9,49 Punkten befriedigend 3,50 bis 6,49 Punkten ausreichend 0,50 bis 3,49 Punkten mangelhaft 0 bis 0,49 Punkten ungenügend.
Bei einer Durchschnittspunktzahl von weniger als 3,50 ist die Prüfung nicht bestanden. Sind bei der Ermittlung der Gesamtprüfungsleistung (Absatz 2) mehr als zwei Prüfungsfächer im rechnerischen Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfung mit weniger als 3,50 Punkten bewertet, so ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
Die oder der Vorsitzende gibt den Prüflingen nach Abschluss der Prüfung das Gesamtergebnis der Prüfung sowie die Bewertung der einzelnen Leistungen bekannt.
Die Beurteilung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Beratung über das Gesamtergebnis sind von allen am Prüfungsverfahren Beteiligten vertraulich zu behandeln.