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Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung Vermessungsoberinspektoranwärterin oder Vermessungsoberinspektoranwärter oder Geomatikoberinspektoranwärterin oder Geomatikoberinspektoranwärter.
Die Anwärterin oder der Anwärter wird bei Dienstantritt vereidigt. Über die Vereidigung ist eine Niederschrift zu den Personalakten zu nehmen, die auch in elektronischer Form erfolgen kann.
Der Anwärter erhält Bezüge nach dem durch Gesetz vom 1. Oktober 2008 (Amtsbl. S. 1755) in Landesrecht übergeleiteten Bundesbesoldungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung.
Erholungsurlaub soll in dem im Ausbildungsplan festgelegten Zeitraum genommen werden.