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Die ausgewählten Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung „Assistentanwärter/in“ mit einem auf den Dienstherrn hinweisenden Zusatz (z.B. „Regierungsassistentanwärter/in“, „Gemeindeassistentanwärter/in“).
Der Anwärter wird bei Dienstantritt vereidigt. Über die Vereidigung ist eine Niederschrift zu den Personalakten zu nehmen.
Der Anwärter erhält Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz.