§ 17 Abs. 1 NRW-31095Verordnung über die Durchführung und die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Kauffrau für Büromanagement/zum Kaufmann für Büromanagement im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Büromanagement)
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und seine gesetzlichen Vertreter einen schriftlichen Bescheid.
§ 25 Abs. 1 PO JFA NRWVerordnung über die Durchführung von Prüfungen in der Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten im Land Nordrhein-Westfalen
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und seine gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie die Ausbildenden von der zuständigen Stelle einen…
§ 22 HWirtFachPPrDV SLVerordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling, dessen gesetzliche Vertretungsperson sowie die Ausbildungsstätte von der zuständigen Stelle einen…
§ 23 Abs. 1 StrWPrO NRWPrüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling sowie der oder die Ausbildende von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.…
§ 26 Abs. 1 NRW-26767Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken
Ist die Prüfung nicht bestanden, so erhalten der Prüfling und die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter sowie die bzw. der Ausbildende von der…
§ 28 HwirtPrV SL 2021Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie von Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters Vom 29. April 2021*
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung erhalten der Prüfling und seine gesetzliche Vertretungsperson oder Vertretungspersonen von der zuständigen Stelle einen…